Was Sie wissen müssen
Mit den nachfolgenden Antworten wollen wir Ihnen, so gut es nach derzeitigem Kenntnisstand möglich ist, die wichtigsten Fragestellungen rund um das Thema Coronavirus beantworten, um Ihnen einen sicheren und unbeschwerten Aufenthalt zu garantieren.
Seit dem 1. Oktober stehen Gastronomen in der Pflicht der Kontaktdatenerhebung. Gäste, die falsche Kontaktdaten hinterlassen müssen damit rechnen, ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro zu bezahlen. Es ist ein wichtiges und richtiges Vorgehen, um die Wichtigkeit der Rückverfolgbarkeit zu unterstreichen und liegt im Interesse der Branche, weil "richtige" Kontaktlisten die Grundlage dafür sind, im Fall der Fälle Infektionsketten nachvollziehen und eine weitere Ausbreitung eindämmen zu können. Im Rahmen des Hausrechts behält sich das Kameha Grand vor, einem Gast den Zutritt zu verweigern, wenn er sich offensichtlich weigert, seine Kontaktdaten anzugeben.
Wenn Sie aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreisen, müssen Sie einen negativen Corona-Test vorlegen oder sich direkt nach Ankunft nach Hause - oder an Ihren Zielort - begeben und zwei Wochen lang isolieren (häusliche Quarantäne). Zusätzlich müssen Sie sich sofort bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt melden. Das Corona-Testergebnis darf nicht älter als 48 Stunden sein. Auf diese Regelungen haben sich Bund und Länder geeinigt. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem Gesundheitsamt. Finden Sie hier Ihr zuständiges Gesundheitsamt.
Gäste, die ihren Wohnsitz in einem sogenannten "Risikogebiet" gemäß der 7-Tages-Inzidenz laut RKI haben, dürfen (nur) beherbergt werden, wenn Sie über ein entsprechendes gültiges ärztliches „Gesundheits-Zeugnis“ oder einen entsprechenden Laborbefund verfügen.
Wer in die Bundesrepublik Deutschland einreist und sich innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten hat, ist verpflichtet, sich nach der Einreise auf direktem Weg in Quarantäne zu begeben,und sich dort 14 Tage lang zu isolieren. Das gilt nicht, wenn jemand nur durch ein Risikogebiet durchgereist ist und sich dort nicht aufgehalten hat. Das zuständige Gesundheitsamt überwacht die Quarantäneverpflichtung. Die Regelung zur Quarantänepflicht wird von den Bundesländern selbstständig geregelt. Bitte erkundigen Sie sich daher auf der Internetseite des Bundeslandes, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben bzw. untergebracht sein werden, wie die Quarantäneregelung dort konkret aussieht.
Wenn Sie aus einem Risikogebiet einreisen, müssen Sie einen negativen Coronatest vorweisen. Das Robert Koch-Institut aktualisiert fortlaufend eine Liste der Risikogebiete. Sie müssen zudem wahrheitsgemäße Angaben über die Daten der Reisenden und Mitreisenden Personen machen.. Wenn Sie aus dem Ausland nach Deutschland einreisen und sich innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind Sie verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in ihre eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben sowie sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort aufzuhalten (Quarantäne).
Ja, wir freuen uns Sie wieder als Gast im Kameha Grand Bonn willkommen heißen zu dürfen! Bei Ihrem Aufenthalt gilt es natürlich unser Hygieneschutzkonzept zu beachten.
Ja, Sie können weiterhin im Hotel frühstücken. Wir bieten Ihnen wie gewohnt unser Kameha Signature Breakfast inklusive dem großzügigen Buffetbereich an.
Nein, die Check-In/ Check-Out Zeiten bleiben auch in Zeiten von Corona gleich. Wir garantieren Ihnen einen Check-In bis 16:00 Uhr. Bei einem Early Check-in für 25€ können Sie, je nach Verfügbarkeit am Anreisetag bereits um 12:00 Uhr einchecken. Auschecken müssen Sie bis 12:00 Uhr – außer, Sie buchen einen Late Check-Out bis 15:00 Uhr für 25€ hinzu hin zu.
Ja, Sie können den Roomservice nach wie vor gerne nutzen. Das Speisen und Getränkeangebot entnehmen Sie am besten direkt der Roomservicekarte. Unsere Mitarbeiter bringen Ihnen die bestellten Lebensmittel dann kontaktlos an Ihr Zimmer.
Ab dem Betreten des Hotels ist es vorgeschrieben einen Mundschutz in öffentlichen Bereichen zu tragen. In Ihrem Zimmer oder am Tisch im Restaurant können Sie natürlich Ihren Mundschutz wieder ablegen.
Trotz Corona gibt es in der umliegenden Umgebung von Bonn jede Menge Freizeitaktivitäten, die Sie während Ihres Aufenthaltes in Anspruch nehmen können. Egal ob als Familie, Pärchen oder Alleinreisender, die Region bietet viele Möglichkeiten in den Bereichen Kultur, Natur, Geschichte und Spaß. Erfahren Sie mehr über alle Freizeitmöglichkeiten.
Unter Einhaltung und Berücksichtigung aller zur Zeit relevanten Sicherheits-, Kontakt,- und Hygienemaßnahmen, sowie dem neuesten Erlass der Landesregierung, ist der Spa Bereich, einschließlich Infinity Pool, Saunen, Dampfbad, Sonnenterrasse und Ruhebereich wieder für Hotelgäste geöffnet! Für die Nutzung gelten die durch das Land NRW erlassenen Hygienevorschriften. Der Spa ist für alle Hotelgäste zwischen 9:00 Uhr - 21:00 Uhr zugänglich.
Wenn Gäste nicht anreisen können, weil sie selbst am Corona-Virus erkrankt oder zu Hause unter Quarantäne gestellt sind, werden die Stornokosten für eine Reise in der Regel von einer Reiserücktrittskostenversicherung ersetzt. Anders sieht es aus, wenn im Reiseziel der Corona-Virus verbreitet ist und der Gast allein aus Sorge, sich anzustecken, die Reise nicht antreten will. Dann zahlt die Versicherung keine Stornokosten. Auch wenn ein Flug aufgrund des Corona-Virus im Zielgebiet gestrichen wird, werden diese Kosten in aller Regel nicht von der Reiserücktrittskostenversicherung gedeckt. Der Versicherungsumfang kann von Versicherung zu Versicherung variieren.
Private Veranstaltungen wie Geburtstags-, Hochzeitsfeiern oder Taufen u.v.m. sind grundsätzlich erlaubt, müssen allerdings an die geltenden Hygienevorschriften angepasst sein (bis zu 150 Personen möglich). Für Fragen steht Ihnen unser Veranstaltungsteam gerne unter der Tel. 0228 4334-5888 zur Verfügung.
Grundsätzlich ist das Zusammenkommen von maximal 10 Personen aus 10 verschiedenen häuslichen Gemeinschaften erlaubt.
Reservierungen sollten soweit möglich genutzt werden, um einen Rückstau von Gästen in die Wartebereiche zu vermeiden. Vorabreservierungen sind hilfreich für die Planung und den Ablauf, da allen Gästen ein Platz zugewiesen werden muss.
Gäste müssen in gastronomischen Räumen, wenn Sie nicht am Tisch sitzen, eine Mund-Nase-Bedeckung tragen (z.B. auf dem Weg zum Buffet oder vom Tisch zu den Toiletten). Eine Pflicht ist nur dann nicht zwingend für Gäste vorgeschrieben, wenn sie am Tisch sitzen. Auch, beim Betreten und Verlassen der Gastronomie Einrichtung, sollte der Mundschutz getragen werden. Bitte beachten Sie auch die Desinfektionsspender im Eingangs- sowie Ausgangsbereich.
Eine Infektion mit SARS-CoV-2 über Lebensmittel auf den Menschen ist nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand unwahrscheinlich. Die Übertragung bereits bekannter Coronaviren auf den Menschen geschah in der Regel über die Luft als Tröpfcheninfektion. Dafür ist enger Kontakt mit einem das Virus tragenden Tier oder einem infizierten Menschen nötig. Für die Möglichkeit einer Infektion des Menschen über den Kontakt mit Produkten, Bedarfsgegenständen oder durch den Verzehr von Lebensmitteln gibt es bisher nach derzeitigem Kenntnisstand wissenschaftlich keine Belege.
Ja, die Abholung von Speisen im Restaurant ist derzeit möglich. Dabei muss jedoch immer sichergestellt werden, dass der Mindestabstand zwischen den Personen gewahrt ist und keine Ansammlungen von mehreren abholenden Gästen entstehen.
Tische sind so anzuordnen, dass zwischen den Tischen mindestens 1,5 m Abstand (gemessen ab Tischkante bzw. den zwischen zwei Tischen liegenden Sitzplätzen) vorliegt.
Um mögliche Infektionsketten nachvollziehen zu können, sind Restaurantbetreiber nach neuester Corona-Schutzverordnung dazu verpflichtet, den Namen und die Kontaktdaten jedes Gastes sowie den Zeitpunkt des Betretens und des Verlassens des Restaurants mit dessen Einverständnis zu dokumentieren. Das gilt für alle Besuche in der in der Innen- und Außengastronomie. Gäste dürfen nur bedient werden, wenn sie mit der Dokumentation einverstanden sind.
Alle Kontaktflächen wie Stühle, Tische, Speisekarten, Gewürzspender etc. werden nach jedem Gästewechsel gereinigt und desinfiziert. Es erfolgt zudem eine der Besucherfrequenz angemessene regelmäßige Desinfektion für Arbeitsflächen, Türklinken etc. Gebrauchte Textilien u. ä. werden nach jedem Gästewechsel gewechselt. Dadurch kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Unsere Reservierung ist persönlich für Sie erreichbar zwischen 08:00 und 18:00 Uhr. Darüber hinaus erreichen Sie uns per E-Mail unter info@kamehagrand(dot)com – wir kommen dann zeitnah auf Sie zurück.